Es können nur Digitalisierungswünsche bearbeitet werden, die
- sich auf Titel mit Asienbezug beziehen bzw. in einer asiatischen Sprache verfasst wurden.
- sich auf gemeinfreie Werke, d.h. die Autor:innen sind seit mindestens 70 Jahren verstorben, oder vergriffene Werke deutscher Verlage mit Erscheinungsjahr bis 1965 beziehen, oder auf solche, bei denen CrossAsia die einfachen Nutzungsrechte zur Digitalisierung und Bereitstellung seitens der Autor:innen (bzw. Rechteinhaber:innen) eingeräumt wurden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in Fragen der Rechteklärung.
- nicht bereits digitalisiert und frei im Internet verfügbar sind.
- die komplette Reproduktion selbstständiger bibliographischer Einheiten anstreben – beispielsweise von Monographien, Zeitschriftenbänden, Jahrbüchern, Festschriften und Sammelwerken und keine einzelnen Aufsätze daraus.
- keine kommerzielle oder gewerbliche Verwendung von Teilen oder des ganzen Digitalisats zum Ziel haben.
Treffen diese Bedingungen nicht zu, nutzen Sie bitte den konventionellen Digitalisierungsservice der Staatsbibliothek zu Berlin.
Eine Ablehnung von Digitalisierungswünschen – auch solcher, die mit den oben genannten Kriterien konform sind – bleibt vorbehalten, u.a. aus konservatorischen Gründen, nach Erschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets oder im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit bei sehr umfangreichen Digitalisierungswünschen.